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Bibliotheca Historica
- Cap. 71-84 -
Wenn man es sonderbar findet, daß die Könige nicht mit voller Freiheit über ihre tägliche Kost verfügen konnten, so ist es noch befremdender daß sie auch nicht nach ihrer Willkühr Recht sprechen und Bescheid geben, und Niemand aus Uebermuth oder im Zorn oder als irgend einem andern unedeln Bewegrunde strafen durften, sonder sich in jedem einzelnen Fall an die Bestimmungen des Gesetzes halten mußten. Und in diese Sitte Fügten sie sich durchaus nicht mit Unmuth oder mit Widerwillen; vielmehr waren sie überzeugt, daß sie das glücklichste Leben führten. Denn die andern Menschen, dachten sie, lassen sich durch unvernünftige Nachgiebigkeit gegen die sinnlichen Triebe zu vielen Handlungen verleiten, welche sie in's Unglück oder in Gefahr bringen; Einige wissen oft auch wohl, daß es unrecht sey, was sie im Sinne haben, und thun das Böse dennoch, von Liebe oder Haß oder einer andern Leidenschaft hingerissen; bei ihnen dagegen kommen die wenigsten Uebereilungen vor, weil sie eine von den verständigsten Männern gut geheissene Lebensregel befolgen. Weil die Könige so gerecht gegen ihre Unterthanen handelten, so war auch die Zuneigung des Volkes gegen seine Fürsten stärker als je die Liebe zwischen den nächsten Verwandten. Nicht blos die Gesellschaft der Priester, sondern alle Aegypter durchaus waren für Weiber und Kinder und für ihre übrigen Güter nicht so sehr besorgt, wie für das Wohl ihrer Könige. Daher haben die weisten der bekannten Könige die vaterländische Ordnung beibehalten, und sich allzeit sehr glücklich gefühlt, so lange die vorhin beschriebene gesetzliche Einrichtung bestand. Zudem unterwarfen sie sich viele Völker, und besaßen sehr große Reichthümer. Im ganzen Lande führten sie unübertreffliche Werke und Anstalten aus, und in den Städten bauten sie mit großen Kosten herrliche Denkmäler aller Art.
Capitel 72 / Trauer und Gericht über die verstorbene Könige Auch in den Gebräuchen, die nach dem Tode der Aegyptischen Könige Statt fanden, sprach sich deutlich genug die Zuneigung des Volkes gegen seine Fürsten aus. Wenn Ehre Dem erwiesen wird, der nichts mehr davon erfährt, so liegt ha darin ein unbestreitbares Zeugniß für die Unrichtigkeit des Dankgefühls. Wenn der König starb, so entstand eine allgemeine Trauer in ganz Aegypten. Man zerriß die Kleider, verschloß die Tempel, stellte die Opfer ein, und feierte keine Feste, 72 Tage lang. Das Haupt mit Erde bestreut, und unter der Gruft mit Leinwand umgürtet, zogen Männer und Weiber in Schaaren von zwei bis drei Hunderten umher, und stimmten zweimal des Tages die Wehklage an, im Takt und mit Gesang, wobei sie unter ehrenvollen Lobsprüchen die Tugend des Verstorbenen zurückriefen. Man aß weder Fleisch- noch Mehlspeisen, und enthielt sich des Weins und jeder besseren Kost. Bäder, Salben, Polster wurden gar nicht gebraucht; auch den Genuß der Liebe erlaubte man sich nicht; sondern Jeder brachte im tiefsten Leid, als ob ihm ein geliebtes Kind gestorben wäre, jene Trauertage zu. Während dieser Zeit machte man die Zurüstungen zu dem Prachtvollen Begräbniß, und am letzten Tage wurde die Leiche im Sarge vor dem Eingang des Grabes ausgestellt, und, nach dem Gesetz, ein Gericht über das Leben und die Thaten des Verstorbenen gehalten. Da war Jedermann befugt, ihn anzuklagen. Die Priester rühmten seine edeln Handlungen alle der Reihe nach, und das Volk, das sich zu vielen Tausenden zur Leichenbegleitung versammelt hatte, stimmte in die Lobpreisungen ein, wenn er tugendhaft gelebt hatte, und im entgegengesetzten Fall erhob es ein Geschrei. Viele Könige konnten wirklich, weil sich die Volksmenge widersetzt, nicht mit der herkömmlichen Feierlichkeit bestattet werden. Daher kam es dann, daß die Nachfolger derselben nicht blos als den oben angeführten Gründen recht handelten, sondern auch aus Furcht, es möchte nach ihrem Tode noch ihre Leiche beschimpft werden, und ewige Schmach auf ihrem Namen ruhen. Dieß ist nun das Wichtigste von Dem, was bei den alten Königen Sitte war.
Capitel 73 / Eintheilung von Aegypten. Priester. Wehrstand. Ganz Aegypten ist in mehrere Bezirke eingetheilt, die in der Griechischen Sprache Nome heissen; über jeden Bezirk ist ein Monarch gesetzt, welcher Alles zu verwalten und zu besorgen hat. Der Grund und Boden ist in drei Theile geschieden. Der erste Theil gehört der Gesellschaft der Priester, die in der größten Achtung bei den Einwohnern steht, nicht nur, weil sie den Dienst der Götter besorgen, sondern auch, weil diese kenntnißreichen Männer durch ihren Rath viel Gutes stiften. Die Einkünfte aus jenen Gütern verwenden sie zum Opferdienst für ganz Aegypten, zum Unterhalt ihrer Gehülfen, und für ihre eigenen Bedürfnisse. Man hielt es nämlich für zweckmäßig, mit dem Dienste der Götter nicht zu wechseln, sondern ihn immer von denselben Personen gleichmäßig besorgen zu lassen; dann aber wollte man die Männer, die Alles vorzuberathen hatten, nicht an dem Nothwendigsten Mangel leiden lassen. Denn die wichtigsten Angelegenheiten werden durchgängig zuerst den Priestern zur Berathung vorgelegt, die immer um den König sind, weil er bald ihrer Mitwirkung, bald ihrer Anleitung und Belehrung bedarf. Sie müssen ihm als Sterndeuter und Opferschauer die Zukunft voraus sagen, und aus den heiligen Büchern die lehrreichsten der darin beschriebenen Geschichten vorlesen. Das Priesteramt ist nicht, wie bei den Griechen, blos Einem Mann oder Einer Frau übertragen, sondern es sind Viele zugleich mit ihren Opfern und der Verehrung der Götter beschäftigt, und ihr Beruf erbt sich fort auf die Nachkommen. Die Einkünfte aus den Zweiten Landestheil sind den Königen überlassen, daß sie davon die Kriegskosten und den Aufwand für ihre Hofhaltung bestreiten, auch, daß sie verdienstvolle Männer würdig belohnen können, und reichlich genug begütert sind, um die Bürger nicht mit Abgaben zu belasten. Der dritte Theil endlich ist ein Eigenthum des Wehrstandes, der dem Staat im Kriege seine Dienste widmen muß; damit nämlich die Kämpfer, durch ein Erbgut an das Vaterland gebunden, um so williger allen Gefahren und Beschwerden sich unterziehen. Denn es schien unklug, das Heil des ganzen Volkes in ihre Hände zu legen, und ihnen doch kein Besitzthum im Lande zu geben, das die Mühe des Kampfes lohnte. Und, was noch wichtiger war, man hoffte, sie würden sich im Wohlstande schnell vermehren, und die Bevölkerung müßte so zahlreich werden, daß man keine fremden Truppen im Lande nöthig hätte. Auch dieser Stand vererbt sich von den Vorältern her. Durch die großen Thaten der Väter fühlen sich die Söhne zur Tapferkeit ermuntert, und von Jugend auf üben sie sich selbst in kriegerischen Beschäftigungen; so macht sie Muth und Erfahrung unüberwindlich.
Capitel 74 / Ackerleute, Hirten und Handwerker. Es gibt noch drei andere Klassen von Bürgern, die der Hirten, der Landbauern und der Gewerbsleute. Die Landbauern pachten um einen geringen Pries die Grundstücke, so weit sie fruchtbar sind, von dem König und den Priestern und dem Wehrstande, und bringen ihre ganze Zeit mit Feldarbeit zu. Weil sie von Kindheit auf an die Ackergeschäfte gewähnt sind, so haben sie weit mehr Erfahrung als die Landsleute unter andern Völkern. Sie kennen die Beschaffenheit des Bodens, den Zufluß des Gewässers, die rechte Zeit zum säen und Ernten und zur weitern Behandlung der Früchte auf's allergenauste; Das lernen sie theils aus den Beobachtungen ihrer Vorfahren, theils durch eigene Wahrnehmung. Ebenso verhält es sich mit den Hirten, welche die Beschäftigung mit der Viehzucht regelmäßig von den Vätern erben; und ihr Leben lang beständig fortsetzen. Zudem, daß sie von ihren Vorfahren viele Regeln über die beste Pflege und Fütterung der Herden haben, sind sie eifrig darauf bedacht, noch neue Vortheile aufzufindem. Wundern muß man sich besonders, wie weit es durch ihren ausserordentlichen Fleiß die Wärter der Hühner und die Gänsehirten gebracht haben. Ausser allgemein gekannten Art, auf dem natürlichen Wege diese Thiere auszuhecken, haben sie noch ein künstliches Mittel, ein unglaubliche Menge Junge zu ziehen. Sie lassen die Eier nicht durch die Hühner selbst ausbrüten, sondern durch ein ganz besonders sinnreich ausgedachte Einrichtung, die ebenso wirksam ist, als die Kraft der Natur. Auch die Künste sind übrigens, wie man deutlich sieht, in Aegypten vorzüglich gepflegt, und zu dem gehörigen Grade von Vollkommenheit gediehen. Denn in diesem Lande allein dürfen die Handwerker durchaus nicht in die Geschäfte einer andern Bürgerclasse eingreifen, sonder blos den nach dem Gesetz ihrem Stamme erblich zugehörigen Beruf Treiben. So kann weder Zunftneid, noch Zerstreuung durch Staatsangelegenheiten, noch sonst Etwas ihren Berufsfleiß stören. Bei andern Völkern findet man, daß die Gewerbsleute ihre Aufmerksamkeit auf zu viele Gegenstände vertheilen, und die Habsucht sie ihrer eigentlichen Bestimmung nicht treu bleiben läßt. Bald versuchen sie es mit dem Landbau, bald lassen sie sich in Handelsgeschäfte ein, bald befassen sie sich mit zwei oder drei Künsten zugleich. In Freistaaten laufen sie meistens in die Volksversammlungen, und, während sie, im Solde Anderer stehend, sich selbst bereichern, arbeiten sie am Untergang des Staates. In Aegypten hingegen verfällt jeder Handwerker in schwere Strafen, wenn er sich in Staatsgeschäfte mischt, oder mehrere Künste zugleich treibt. Dieß sind die Klassen, in welche die Einwohner von Aegypten ehemals getheilt waren, und so sorgfältig bewahrten sie Unterschied zwischen diesen erblichen Ständen [den Klassenunterschied].
Auf die Rechtspflege wandten die Aegypter besondern Fleiß. Sie waren überzeugt, daß die Entscheidungen der Gerichte auf das öffentliche Wohl oder Wehe den wichtigsten Einfluß haben. Denn sie sahen wohl ein, daß die Fehler dann am sichersten gut gemacht werden, wenn man den Uebertreter straft und dem Beeinträchtigten hülfe schaft, daß hingegen, wo die Furcht des Uebertreters vor den Gerichten durch Geld oder Kunst beschwichtigt wird, der Staat zu Grunde gehen muß. Daher ernannten sie die edelsten Männer aus den Hauptstädten zu Richtern für das ganze Land; und so erreichten sie wirklich ihren Zweck. Aus Heliopolis, Thebä und Memphis wurden die Richter gewählt, zehn aus jeder Stadt. Und dieser Gerichtshof durfte wohl dem Areopag in Athen oder dem Senat von Lacedämon an die Seite gestellt werden. Wenn die Dreißig zusammen traten, so wählten sie Einen aus ihrer Mitte, den Edelsten, zum Oberrichter, und an dessen Stelle sandte dann die Stadt einen andern Richter. Was die Richter zu ihrem Unterhalt bedurften, wurde ihnen vom König reichlich mitgetheilt; der Oberrichter erhielt eine mehrfache Besoldung. Dieser trug um den Hals eine goldene Kette, an welcher ein Bild aus kostbaren Steinen hing, das man die Wahrheit nannte. Die Verhandlung begann, sobald der Oberrichter das Bild der Wahrheit anhängte Die Gesetze waren alle in acht Büchern verfaßt, welche neben den Richtern lagen. Es war gewöhnlich, daß der Kläger seine Angaben Punkt für Punkt aufschrieb, auch, wie die That geschehen, und wie hoch das Unrecht oder der Schaden anzuschlagen sey. Dann empfing der Beklagte die von den Gegnern aufgesetzte Schrift, und antwortete auf jeden Punkt schriftlich, entweder, er habe Das nicht gethan, oder, es sey nicht unrecht, oder, es verdiene wenigstens eine geringere Strafe. Nun forderte die Sitte, daß der Kläger seine Gegenbemerkungen aufschrieb, und der Beklagte noch einmal antwortete. Hatten beide Parteien ihre Eingaben zum zweitenmal den Richtern zugestellt, so mußten endlich die Dreißig unter sich ihre Erklärung geben, und der Oberrichter legte das Bild der Wahrheit auf die eine der beiden Streitschriften.
Dieß war überall bei den Aegyptern der Gang der gerichtlichen Verhandlungen. Sie glaubten, durch die Reden der Sachwalter werden die Rechtsverhältnisse nur verdunkelt, die Kunstgriffe der Redner, der Zauber des Geberdenspiels, die Thränen der Bedrohten rücken manchen Richtern die Strenge der Gesetze und den wahren Stand der Sache ganz aus den Augen; Daher komme es, daß sie oft, wenn sie wegen der Entscheidung in Verlegenheit seyen, durch die Macht eines täuschenden, oder anziehenden, oder zum Mitleid rührenden Vortrags sich hinreissen lassen. Wenn dagegen die Parteien schriftlich ihr Recht geltend machen, so lasse sich ein sicheres Urtheil fällen, weil die Thatsachen offen vorliegen; da es am wenigsten zu fürchten, daß der Talentvolle über den langsameren Kopf, der Geübtere über den Unerfahrenen, der freche Lügner über den bescheidenen Wahrheitsfreund einen Vortheil gewinne; Allen werde gleiches Recht widerfahren, weil das Gesetz hinlängliche Frist vergönne, sowohl den Parteien, um die Gegenreden zu prüfen, als den Richtern, um die Behauptungen beider Theile zu vergleichen.
Da wir der Gesetzgebung gedacht haben, so wird es, wie wir glauben, dem Zweck unseres geschichtlichen Werks nicht unangemessen seyn, wenn wir von den Gesetzen der Aegypter diejenigen anführen, die entweder besonders alt sind, oder einen unterscheidenden Character haben, oder deren Kenntniß dem aufmerksamen Leser irgend einen Nutzen schaffen kann. In Aegypten war für's erste auf den Meineid Todesstrafe gesetzt, weil er die zwei größten Frevel in sich schließt, indem er die Ehrfurcht gegen die Götter und die sicherste Bürgschaft unter den Menschen vernichte. Wenn Jemand auf der Landstraße einen Menschen sah, den man ermorden, oder dem man irgend Gewalt anthun wollte, und wenn er im Stande war, ihn zu retten, und es nicht that, so mußte er sterben. Wenn es ihm aber in der That unmöglich war, Hülfe zu leisten, so war er wenigstens verbunden, das Verbrechen anzuzeigen, und die Räuber gerichtlich zu belangen. Unterließ er daß, so bekam er nach dem Gesetz eine bestimmte Zahl Geisselhiebe, und erhielt drei Tage lang gar nichts zu essen. Wer den Andern fälschlich anklagte, hätte die Strafe zu leiden, die den Verläumdeten getroffen hätten, wenn er schuldig erfunden worden wäre. Es war verordnet, daß jeder Aegypter vor der Obrigkeit sollte aufschreiben lassen, womit er sich seinen Unterhalt erwärbe. Wer sich hier eine falsche Angabe erlaubte, oder Wer ein unrechtmäßiges Gewerbe treib, dem war die Todesstrafe bestimmt. Dieses Gesetz, das auch in Athen eingeführt war, soll Solon aus Aegypten mitgebracht haben. Wer einen absichtlichen Mord beging, sey es nun an einem Freien oder einem Sclaven, der mußte sterben. Diese Bestimmung erhielt das Gesetz für's erste deswegen, weil die Menschen überhaupt nicht durch äußere Verhältnisse, sondern durch die innere Willensfreiheit von lasterhaften Handlungen abgehalten werden sollten, und dann, damit durch die Fürsorge für die Sclaven jede Vergebung gegen die Freien um so gewisser verhütet würde. Wenn Aeltern ihre Kinder tödteten, so wurden sie nicht mit dem Tode bestraft, aber sie mußten drei Tage und drei Nächte ununterbrochen fort den Leichnam in den Armen halten, und dazu war ihnen von der Obrigkeit eine Wache beigegeben. Man hielt es nämlich nicht für billig, ihnen das Leben zu nehmen, da sie den Kindern das Leben gegeben haben; lieber wollte man sie durch eine Züchtigung, welche Leid und Reue wirken mußte, von solchen Thaten abschrecken. Für Kinder hingegen, welche die Aeltern ermorden, war eine ausgesuchte Strafe bestimmt. Wer dieses Verbrechens überwiesen war, der wurde, nachdem man ihm mit spitzigen Angelhaken fingerbreite Stücke vom Leibe gerissen, auf Dornen gelegt und lebendig verbrannt. Denn es galt für den schrecklichsten Frevel, den ein Mensch begehen kann, wenn er Dem mit Gewalt das Leben nimmt, dem er selbst das Leben verdankt. Wenn ein schwangeres Weib zum Tode verurtheilt wurde, so durfte sie nicht eher sterben, bis sie geboren hatte. Diese Sitte ist auch in vielen Griechischen Staaten angenommmen. Man fand es höchst ungerecht, das unschuldige Kind an der Strafe der schuldigen Mutter Theil nehmen zu lassen, und für ein einziges Verbrechen an zwei Menschen rache zu nehmen. Ferner sollte für eine That, die aus überdachter Bosheit hervorgegangen ist, nicht zugleich ein Wesen büßen, das noch keine Ueberlegung hat. Hauptsächlich aber deßwegen darf man, wenn die Mutter allein sich verschuldet hat, das Kind nicht tödten, weil es dem Vater und der Mutter gemeinschaftlich angehört. Man muß ja wohl den Richter für eben so pflichtvergessen halten, wenn er einen ganz Unschuldigen tödtet, wie wenn er Den frei läßt, der den Tod verdient hat. Unter den peinlichen Gesetzen der Aegypter mögen dieß die zweckmäßigsten seyn.
Was die andern Gesetze betrifft, so bestimmte das Kriegsrecht zur Strafe für Ausreisser, und für Solche, die den Anführern ungehorsam waren, nicht den Tod, sonder die tiefste Schmach; wenn sie dann später durch tapfere Thaten die Schande auslöschten, so wurden sie in die verlorenen Rechte der Ehre wieder eingesetzt. Der Gesetzgeber stellte absichtlich die Ehrlosigkeit noch über die Todesstrafen, damit man sich gewöhne, durchaus die Schande als das größte Uebel zu betrachten; auch dachte er, die hingerichteten könnten dem Staate nichts mehr nützen, die Ehrlosen aber würden viel Gutes stiften, weil sie ihre Ehre wieder zu retten strebten. Wer den Feinden Geheimnisse verrieth, Dem sollte nach dem Gesetz die Zunge abgeschnitten werden. Den Falschmünzern, und Solchen die unrichtige Maße und Gewichte verfestigten, oder Siegel verfälschten, auch Schreiber, welche in die öffentlichen Bücher etwas falsches eintrugen, oder von dem Eingetragenen etwas löschen, so wie Denen welche Urkunden unterschoben, mußte man beide Hände abhauen. Es sollte Jeder an dem Theil des Körpers gestraft werden, mit dem er gesündigt hätte, und während er sein Leben lang ein unheilbares Gebrechen behielte, sollte zugleich Andern sein Unglück zur Warnung dienen, daß sie nichts Aehnliches versuchten. Streng waren auch die Gesetze in Betreff des weiblichen Geschlechts. Wer einer freigebornen Frau Gewalt anthat, wurde entmannt. So wurde das dreifache schwere Verbrechen bestraft, das der Frevler durcheine einzige Handlung begangen hatte, Gewaltthätigkeit, Entehrung, und Verwirrung der Kinderrechte. Ließ sich aber die Frau zum Ehebruch verführen, so bekam der Mann tausend Stockschläge, und der Frau wurde die Nase abgeschnitten. Man glaubte, einem Weibe, das sich schmückte, um zu verbotener Lust zu reizen, die höchste Zierde eines schönen Angesichts nehmen zu müssen.
Die Gesetze über den Geldverkehr sollten von Bocchoris herkommen. Sie verordnen, der Schuldner, der ohne Handschrift geborgt hat, könne die Schuld, zu der er sich nicht bekennen wolle, durch einen Eid abschwören. Der erste Zweck des Gesetzes war, die gewissenhafte Heilighaltung des Eides zu befördern. Weil man nämlich offenbar durch öfters Abschwören allen Credit hätte verlieren müssen, so war zu erwarten, es würde jedem Schuldner Alles daran gelegen seyn, daß es nicht zum Eidschwur käme, damit ihm nicht das Borgen erschwert würde. Sodann glaubte der Gesetzgeber, wenn er den Credit vom Rechtverhalten allein abhängig machte, so würden Alle sich bestreben, redlich zu handeln, damit sie nicht verrufen würden als Menschen, die kein Zutrauen verdienten. Ueberdieß hielt er es für unbillig, daß ein Schuldner, dem man doch ohne Eid das Geld anvertraut hätte, nicht als glaubwürdig gelten sollte, wenn er wegen eben dieser Schuld einen Eid ablegte. Gläubigern, welche Schuldbriefe hatten, war verboten, die Hauptschuld durch die Zinse weiter, als auf das Doppelte, zu erhöhen. Bei der Eintreibung der Schulden durfte blos die Habe des Schuldners angegriffen, er selbst aber auf keine Weise leibeigen gemacht werden. Denn die Güter wurden wohl als erworbenes oder von einem andern Besitzer geschenktes Eigenthum der Bürger betrachtet, sie selbst hingegen als Leibeigene des Staats, weil sie demselben die nöthigen Dienste im Krieg und im Frieden zu leisten haben. Man fand es ungereimt, daß der Soldat, der den Kampf für das Vaterland wagte, nicht sicher seyn sollte, ob er nicht Schulden halber von einem Gläubiger verhaftet würde, und daß um des Wuchers einzelner Bürger willen das Heil des ganzen Volkes auf's Spiel gesetzt werden sollte. Auch dieses Gesetz scheint Solon nach Athen übergetragen zu haben, indem er durch die Verordnung welche er Seisachtheia [das Abschütteln] nannte, unter den Bürgern jedes Pfandrecht auf Leibeigenschaft des Schuldners für ungültig erklärte. Nicht mit Unrecht wird es getadelt, daß in den meisten Griechischen Staaten das Gesetz dem Gläubiger verbietet, die Waffen, den Pflug, und was man sonst am nothwendigsten bedarf, als Pfand zu nehmen, während es ihm doch erlaubt, den Schuldner selbst, der das bedarf, zu verhaften.
Ueber den Diebstahl hatten die Aegypter ein ganz eigenthümliches Gesetz. Es war verordnet, daß Die, welche dieses Gewerbe treiben wollten, bei dem Diebeshauptmann ihre Namen ausschreiben lassen, und ihm auch das Gestohlene sogleich, die That eingestehend, vorzeigen sollten. Ebendemselben mußte dann Der, welcher etwas verloren hatte, ein schriftliches Verzeichniß allervermißten Gegenstände zustellen, welcher Ort, Tag und Stunde, da sie weggekommen, angegeben seyn mußte. Auf diese Weise wurde Alles leicht aufgefunden; und nun hatte der Bestohlene den vierten Theil des Werhts zu bezahlen, und erhielt weiter nichts als sein Eigenthum zurück. Weil es nämlich unmöglich war, den Diebstahl ganz zu verhüten, so erfand der Gesetzgeber dieses Mittel, alles Gestohlene wieder beizuschaffen gegen ein geringes Lösegeld. In Aegypten nimmt der Priester nur Eine Frau, jeder Andere aber, so viel er will. Die Aeltern sind verpflichtet, ihre Kinder alle aufzuziehen, nach dem Grundsatze, daß eine zahlreiche Bevölkerung zum Gedeihen des Landes und der Städte am meisten beitrage. Kein Kind gilt für unehelich, auch nicht, wenn es von einer gekauften Sclavin geboren ist. Ueberhaupt sind die Aegypter der Meinung, der Vater allein gebe dem Kinde das Leben, die Mutter aber blos Nahrung und Herberge. So nennen sie auch, dem Sprachgebrauch der Griechen zuwider, männliche Bäume die fruchttragenden, weibliche hingegen die, welche keine Frucht bringen. Es ist ganz unglaublich, wie wenig Mühe und Kosten die Erziehung ihrer Kinder ihnen verursacht. Sie kochen ihnen die nächste beste einfache Speise; auch geben sie ihnen von der Papierstaude den untern Theil zu essen, so weit man ihn im Feuer rösten kann, und die Wurzeln und Stengel der Sumpfgewächse, theils roh, theils gesotten, theils gebraten. Die meisten Kinder gehen ohne Schuhe und unbekleidet, da die Luft so mild ist. Daher kostet ein Kind seinen Aeltern, bis es erwachsen ist, im Ganzen nicht über zwanzig Drachmen. Hieraus ist es hauptsächlich zu erklären, daß in Aegypten die Bevölkerung so zahlreich ist, und darum so viele große Werke angelegt werden konnten.
Capitel 81 / Wissenschaft und Künste Die Priester lehren ihre Söhne zweierlei Schriftzüge, die welche man die heiligen nennt, und die, welche man gewöhnlich lernt. Mit der Geometrie und Arithmetik beschäftigen sie sich eifrig. Denn die vielfachen Veränderungen, welche die jährliche Ueberschwemmung auf den Feldern verursacht, geben häufigen Anlaß zu allerlei Grenzstreitigkeiten zwischen den Nachbarn. Darüber kann man nun nicht leicht sicher entscheiden, wenn nicht ein geschickter Feldmesser den wahren Stand der Sache untersucht. Die Arithmetik dient Aegyptern in Haushaltungs-Angelegenheiten, auch bei den Lehrsätzen der Geometrie. Ueberdieß ist sie auch Denen sehr behülflich, welche die Sternkunde treiben. Denn, wenn je unter einem Volk die Stellungen und Bewegungen der Gestirne genau beobachtet worden sind, so ist es bei den Aegyptern geschehen. Sie haben noch Verzeichnisse aller einzelnen Beobachtungen seit einer unglaublich langen Reihe von Jahren, weil man bei ihnen von alten Zeiten her großen Fleiß darauf gewendet hat. Die Bewegungen und Umlaufszeiten und Stillstandspunkte der Planeten, auch den Einfluß eines jeden auf die Entstehung lebendiger Wesen und alle ihre heilsamen oder schädlichen Wirkungen haben sie sehr sorgfältig bemerkt. Oft sagen sie den Leuten ihre künftige Schicksale ganz richtig voraus; manchmal kündigen sie auch Mißwachs oder im Gegentheil fruchtbare Zeiten an, ferner Seuchen unter Menschen oder Vieh; Erdbeben, Ueberschwemmungen, Cometen-Erscheinungen, und sonst Allerlei, was man nach der gewöhnlichen Meinung unmöglich wissen kann, sehen sie aus den seit langer Zeit angestellten Beobachtungen voraus. Den Aegyptischen Priestern sagt man, verdanken auch die Chaldäer in Babylon ihre gerühmten Kenntnisse in der Astrologie; denn aus Aegypten seyen sie dahin gewandert. Unter dem ganzen übrigen Volk der Aegypter lernt von Kindheit auf Jeder nur die Berufsgeschäfte seines Standes von dem Vater oder einem Verwandten. Mit Wissenschaften geben sie sich wenig ab, und zwar nicht Jedermann, sondern hauptsächlich die, welche ein Handwerk treiben, Die Fechtkunst und Musik zu lernen, ist bei ihnen nicht gebräuchlich, Denn sie glauben, durch die täglichen Uebungen in der Fechtschule gewinnen die Jünglinge statt einer dauerhaften Gesundheit nur Stärke auf kurze Zeit, die sehr gefährlich werden könne, die Tonkunst aber sey nicht blos unnütz, sondern für Männer sogar schädlich, weil sie zu weichherzig mache.
Capitel 82 / Wissenschaft und Künste Ihre Heilmittel, wodurch sie den Krankheiten zuvorkommen, sind Clysterin, Fasten und Erbrechen; sie wenden dieselben zuweilen täglich an, zuweilen setzen sie auch drei oder vier Tage aus. Sie behaupten nämlich, von jeder Speise sey nach der Verdauung der größere Theil überflüssig, und daraus gehen die Krankheiten hervor; daher diene jene am gewissesten zu Erhaltung der Gesundheit. Auf einem Feldzuge oder auf einer Reise innerhalb des Landes muß Jeder ohne besondere Belohnung geheilt werden. Den die Aerzte erhalten ihre Belohnung vom Staat, und bei der Heilung haben sie sich an ein geschriebenes Gesetz zu halten, das von vielen der berühmtesten alten Aerzte verfaßt ist. Befolgen sie nun die Gesetze, die aus dem heiligen Buche vorgelesen werden, so sind sie ausser Schuld und gegen jeden Vorwurf gesichert, wenn sie auch den Kranken nicht retten könne. Handeln sie aber wider die Vorschrift, so können sie auf Leben und Tod angeklagt werden. Denn der Gesetzgeber war der Meinung, Wenige würden zweckmäßigere Heilmittel wissen, als das auf vieljährige Beobachtungen gegründete und von den ersten Meistern der Kunst angeordnete Verfahren.
Eine mit Recht für
Manchen befremdende Erscheinung in Aegypten, die eine
nähere Untersuchung verdient, ist die Weihe, der
heiligen Thiere. Die Aegypter verehren gewisse Thiere ganz
ausserordentlich, nicht blos, so lange sie leben, sondern
auch nach ihrem Tode; z. B. die Katzen, die Ichneumonen, die
Hunde; sodann die Habichte und die Vögel, welche sie
Ibis nennen; ferner die Wölfe, die Crocodile, und noch
andere mehr. Die Ursachen davon wollen wir nachzuweisen
suchen, nachdem wir zuvor kurz von der Sache selbst
gesprochen. Für's erste ist jeder Gattung von Thieren,
welcher eine solche Verehrung gewidmet wird, ein Stück
Landes geweiht, dessen Ertrag zur Pflege und Ernährung
derselben hinreicht. Auch wenn die Aegypter gewissen
Göttern für die Erhaltung ihrer Kinder in einer
Krankheit das Gelübde gethan haben, Diesen das Haar
abzuscheeren, und an Silber oder Gold so viel, als das Haar
wiegt, darzubringen, so geben sie dieses Geld den
Wärtern jener Thiere. Den Habichten werfen diese Leute
klein geschnittenes Fleisch im Fluge zu, und rufen dazu mit
lauter Stimme, daß sie es auffassen; den Katzen und
Ichneumonen weichen sie Brod in Milch ein, und locken sie zu
der Speise herbei, oder füttern sie dieselben mit
Fischen aus dem Nil, die sie ihnen zerstückeln; ebenso
reichen sie jedem der andern Thiere die Nahrung, die seiner
Gattung angemessen ist. Und statt sich diesen Diensten zu
entziehen, oder sich ihrer zu schämen, wenn die Sache
unter dem Volk bekannt würde, rühmen sie sich
vielmehr, als wären sie zur würdigsten
Götter=Verehrung berufen, und ziehen mit eigenen
Abzeichen in den Städten und auf dem Lande umher. Wer
ihnen begegnet, erkennt schon von weitem, was für
Thiere sie zu verpflegen haben, und fällt ehrfurchtvoll
vor ihnen nieder. Wenn ein solches Thier stirbt, so wickeln
sie es in seine Leinwand, schlagen wehklagend an ihre Brust,
und bringen es auf den Balsamirplatz; da salben sie es mit
Zedernöl und andern wohlriechenden Stoffen, die zur
längeren Erhaltung der Leichen dienen, und begraben es
in einem heiligen Sarge. Wer eines dieser Thiere
vorsätzlich umbringt, der ist des Todes schuldig. Ist
es aber eine Katze oder ein Ibis, so muß er in jedem
Fall sterben, er mag das Thier absichtlich oder
unvorsätzlich getödtet haben; die Menge läuft
zusammen, und mißhandelt den Thäter auf die
grausamste Weise; und das geschieht zuweilen ohne
richterliches Urtheil. Die Furcht vor dieser Strafe ist so
groß, daß Jeder, wenn er ein solches Thier todt
sieht, von ferne stehen bleibt und ruft, und jammernd
versichert, er habe es schon todt gefunden. Wie tief in den
Gemüthern der Glaube an die Heiligkeit dieser Thiere
gewurzelt ist, und wie unerbittlich man für ihre
Verehrung eifert, beweist folgendes Beispiel, Zu der Zeit,
da der König Ptolemäus1 von den
Römern noch nicht für ihren Freund erklärt
war, und das Volk sich alle Mühe gab, die Gunst der
Fremdlinge aus Italien zu gewinnen, und jeden Anlaß
zur Klage oder zum Krieg ängstlich vermied, da geschah
es, daß ein Römer eine Katze tödtete; es
entstand ein Auflauf um das Haus des Thäters, und weder
die Fürbitte angesehener Männer, die vom
König abgesandt waren, noch die allgemeine Furcht vor
Rom war im Stande, die Strafe von dem Menschen abzuwenden,
ob er es gleich nicht mit Vorsatz gethan hatte. Und diese
Erzählung haben wir nicht vom Hörensagen, sondern
wir sind Augenzeugen davon gewesen auf unserer Reise in
Aegypten.
Erscheint schon das Bisherige Manchen unglaublich und mährchenhaft, so wird ihm Das, was weiter folgt, noch sonderbarer dünken. Als einmal eine Hungersnoth die Aegypter drückte, so haben sich, sagt man, Viele gezwungen gesehen, einander selbst aufzuzehren, aber durchaus Niemand sey auch nur beschuldigt worden, eines der heiligen Thiere gegessen zu haben. Ja, wenn ein Hund in einem Hause todt gefunden wird, so scheeren sich alle Bewohner des Hauses die Haare ab am ganzen Leibe, und stellen eine Wehklage an; und, was noch wunderbarer ist, wenn Wein oder Getreide oder sonst etwas von Nahrungsmitteln gerade in der Wohnung liegt, wo ein solches Thier umgekommen ist, so wagen sie es nicht mehr, irgend einen Gebrauch davon zu machen. Wenn sie auf einem Feldzug in einem fremden Lande begriffen sind, so bringen sie trauernd die [todten] Katzen und Habichte nach Aegypten; und das thun sie zuweilen sogar, wenn es ihnen an Reisegeld fehlt. Von dem Apis in Memphis, dem Mnevis in Heliopolis, dem Bock in Mendes, ferner dem Crocodil im See Möris, dem Löwen, der in Leontopolis gehalten wird, und vielen andern solchen Thieren läßt sich viel erzählen, aber wenig glauben wird der Berichterstatter finden bei Leuten, die nicht Augenzeugen gewesen sind. Man hält diese Thiere in heiligen Gehegen, und viele vornehme Männer verpflegen sie, und reichen ihnen die köstlichste Nahrung. Sie versorgen die beständig mit Brei aus Semmelmehl oder Waizengraupen und aus Milch, mit allerlei Backwerk aus Honig bereitet, mit Gänsefleisch, bald gesottenem, bald gebratenem. Den fleischfressenden Thieren fangen sie Vögel, die sie ihnen in Menge vorwerfen. Ueberhaupt wenden sie auf die Wartung derselben viel Geld und Mühe. Immer sind sie beschäftigt, ihnen warme Bäder zu geben, die herrlichsten Salben einzureiben, und mit allerlei Wohlgerüchen sie zu beräuchern, Mit großen kosten bereiten sie ihnen prächtig geschmückte Lager, und sind äußerst besorgt, daß sie auch dem Naturtriebe folgen und sich paaren können. Neben jedem männlichen Thier halten sie weibliche, die schönsten ihrer Art, welche sie Kebsweiber nennen, und auch bei ihrer Pflege sparen sie weder kosten noch Mühe. Stirbt ein solches Thier, so gebärden sie sich, als ob sie ein geliebtes Kind verloren hätten, und veranstalteten ein übermäßiges Leichengepränge, das in keinem Verhälniß zu ihrem Vermögen steht. Als nach Alexanders Tod Ptolemäus, Lagus Sohn, die Regierung von Aegypten kaum angetreten hatte, starb gerade der Apis in Memphis an Altersschwäche; der Wärter desselben wandte bei dem Begräbniß nicht nur den ganzen zur Verpflegung bestimmten Vorrath auf, der sehr beträchtlich war, sondern entlehnte noch dazu von Ptolemäus 50 Silbertalente. Auch zu unserer Zeit haben sich zum Theil die Ernährer solcher Thiere die Bestattung derselben nicht weniger als 100 Talente kosten lassen. |